Quadähnliche KFZ - Buggy - UTV versichern

Als quadähnliche Kraftfahzeuge gelten auf dieser Seite Buggy ✓ UTV ✓ Side by Side ✓ Mopedauto ✓ Microcar oder andere 4 rädrige Leichtkraftfahrzeuge

UTV versichern

Ihr UTV - Utility Terrain Vehicle kann übber eine Quad-Versicherung nach WKZ-031 versichert werden sofern keine LOF-zulassung im Fahrzeugschein steht
Utility Terrain Vehicle versichern

Ein Utility Terrain Vehicle (UTV) wird gemäß seiner Zulassungsart versichert. Hierzu wird entweder der Quad-Tarif WKZ 031 genutzt oder eine der Rechner einer anderer WKZ = Wagniskennziffer

Buggy versichern

Buggy als quadähnliches KFZ versichern: Beantragen Sie Haftpflicht- und Kaskoschutz für Ihr Buggy. Optimaler Versicherungsschutz für Sicherheit auf allen Fahrten!
Buggy Versicherung vergleichen

Auch wenn es ziemlich nervig ist, gilt auch bei der Buggy Versicherung als erste Regel die Prüfung der Zulassungsart. Nach dieser muss der Buggy dann versichert werden. 

Mopedauto versichern

Microcar Versicherung

Mopedauto versichern leicht gemacht! Vergleichen Sie günstige Microcar Versicherungen für Ihr Leichtkraftfahrzeug. Jetzt online Angebot sichern & optimal abgesichert fahren!

Quadähnliche Kraftfahrzeuge sind beliebt wie nie. Ob Buggy, UTV (Utility Terrain Vehicles), Side by Side, Mopedauto oder Microcar – diese vielseitigen Fahrzeuge bringen Fahrspaß und Flexibilität. Sie eignen sich nicht nur für abenteuerliche Fahrten im Gelände, sondern auch als praktische Alternative im Alltag oder als leichtes Nutzfahrzeug im gewerblichen Bereich. Doch egal, ob Freizeitvergnügen oder gewerblicher Einsatz: Wer ein quadähnliches Kfz fährt, braucht den richtigen Versicherungsschutz. Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Schäden an Dritten abzusichern. Zusätzlich können Teil- oder Vollkasko sinnvoll sein, um Ihr Fahrzeug gegen Diebstahl, Vandalismus oder selbstverschuldete Unfälle zu schützen.

Was sind quadähnliche KFZ, Buggys und UTVs?

Bevor Sie eine Versicherung abschließen, sollten Sie Ihr Fahrzeug korrekt einordnen:

  • Quadähnliche KFZ: Vierrädrige Fahrzeuge mit Lenker, die oft als Freizeitfahrzeuge genutzt werden.
  • Buggy: Leichte Geländefahrzeuge mit einfacher Karosserie, meist für Offroad-Strecken konzipiert.
  • UTV (Utility Terrain Vehicle): Robuste Allzweckfahrzeuge mit Ladefläche, oft gewerblich oder landwirtschaftlich genutzt.

Die Einstufung Ihres Fahrzeugs beeinflusst direkt den Versicherungsumfang und die Beiträge.

Versicherungspflicht für Quads, Buggys und UTVs

In Deutschland gilt:

Fahrzeuge mit Straßenzulassung müssen mindestens über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.
Ohne Versicherung dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Bei gewerblich genutzten UTVs können zusätzliche Policen vorgeschrieben oder empfohlen sein.

Anbieter

VSC Assekuranz-Makler®
UG (haftungsbeschränkt)
Unter den Birken 14
38707 Schulenberg | Clausthal-Zellerfeld

Landkreis Goslar - Harz

Tel.: +49 (0) 53 29 - 69 09 000
Fax: +49 (0) 53 29 - 69 09 001

Telefonzeiten:

Mo. bis Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr
und Mo. bis Do. von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

www.vsc-assekuranz-makler.de
info (at) vsc-assekuranz-makler.de

 

Versicherungsvergleiche für Prämiensparer und oder leistungsbewußte Verbraucher bundesweit über das Internet

Versicherungsmakler nach § 34d
Reg.nr: D-33BS-Y37NQ-45
Eingetragene Marke ® 30 2015 108 4605



Vor-Ort Service Clausthal-Zellerfeld
Adolph-Roemer-Str. 18
38678 Clausthal-Zellerfeld

Mo.- Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr
Di. und Do. von 16:00 bis 18:00 Uhr
Und nach Vereinbarung