Quad als Zweitwagen versichern - Quadversicherung Zweit-KFZ

Quad als Zweitfahrzeug versichern: So unterschiedlich sind die Versicherungsprämien bei verschiedenen Anbietern – Vergleich als Zweitwagen lohnt sich!

Zweitwagentarife für Quad mit abweichender Erstversicherung

Nicht jeder Versicherer bietet automatisch eine Zweitwagenregelung für Quads an. Es lohnt sich also, gezielt nach Anbietern zu suchen, die diese Möglichkeit explizit für Quads und ATV (All-Terrain-Vehicles) anbieten. In der Regel gelten dabei folgende Voraussetzungen:

  • Der Versicherungsnehmer hat bereits ein Erstfahrzeug versichert, beide KFZ sind auf dieselbe Person oder denselben Haushalt zugelassen

Der Quad-Vergleichsrechner (WKZ 031) berechnet Tarife nach Ihren Angaben - Zweitwagenregelungen inklusive!

Bei der Zweitfahrzeug-Versicherung für Quads spielt die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eine entscheidende Rolle. In vielen Fällen profitieren Halter von Sonderregelungen: Oft wird das Quad in SF ½ eingestuft, was einem Beitragsnachlass von etwa 55–60 % entspricht. Manche Versicherer gewähren für das Zweit-KFZ sogar die gleiche SF-Klasse wie beim Erstfahrzeug – etwa bei bestimmten Voraussetzungen im Haushalt. Ohne Zweitwagenregelung erfolgt die Einstufung meist in SF 0, was höhere Beiträge bedeutet. Um die beste SF-Klasse für das Quad als Zweitwagen zu erzielen, lohnt sich ein Anbieter-Vergleich. Zusätzliche Sparmöglichkeiten bieten sich durch die Familienregelung, bei der SF-Klassen übertragen werden können, durch die Einschränkung des Fahrerkreises auf erfahrene Nutzer sowie durch die Nutzung eines Saisonkennzeichens, wenn das Quad nur in bestimmten Monaten bewegt wird.

Inhaltsverzeichnis - Zweitwagenregelung Quads

Quad als Zweitwagen versichern – so geht’s: Die Quadversicherung als Zweit-KFZ kann je nach Anbieter stark im Preis variieren. Ein Vergleich lohnt sich! Sparen Sie bei der Prämie und sichern Sie Ihr Quad günstig und optimal als Zweitfahrzeug ab.

Standard-Zweitwagenregelung – Wenn Erst- und Zweitfahrzeug beim gleichen Versicherer sind

Wenn der Erstwagen bereits bei demselben Versicherer geführt wird, ist die Zweitwagenregelung besonders einfach umzusetzen. Typischerweise gelten folgende Voraussetzungen:

Voraussetzungen:

  • Der Versicherungsnehmer ist gleichzeitig Halter beider Fahrzeuge
  • Der Erstwagen befindet sich bereits in einer höheren SF-Klasse (mind. SF 1)
  • Der Versicherer bietet eine Zweitwagenregelung für Quads über WKZ 031 an
  • Optional: Altersgrenze der Fahrer (z. B. mindestens 23 oder 25 Jahre)

Zweitwagentarife für Quads bei abweichender Erstversicherung – Sondereinstufung

Wer ein Quad als Zweitfahrzeug versichern möchte, kann bei vielen Versicherern attraktive Konditionen nutzen – insbesondere dann, wenn bereits ein Auto auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Denn in diesen Fällen ist eine Einstufung in eine verbesserte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) möglich, was die Beiträge zur Quadversicherung deutlich senken kann. Der Vorteil: Sie starten nicht bei SF 0, sondern oft in einer besseren Klasse wie SF 2 oder SF 3 – mit entsprechend günstigerem Beitragssatz.

Wichtig dabei: Die Bedingungen für Zweitwagentarife unterscheiden sich je nach Anbieter. Vor allem dann, wenn die Versicherung für das Erstfahrzeug nicht beim gleichen Unternehmen abgeschlossen wurde, ist ein genauer Blick auf die jeweiligen Voraussetzungen entscheidend.

Einige Beispiele zeigen die Unterschiede:

  • AXA bietet für das Quad als Zweitwagen eine Einstufung in SF-3*, sofern bereits ein Pkw bei einem Unternehmen der AXA-Gruppe versichert ist.

  • VHV gewährt beim Zweitwagentarif eine Einstufung in SF-2*, auch wenn das Erstfahrzeug bei einem anderen Versicherer geführt wird, solange es auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.

  • SF-2*, unabhängig vom Erstversicherer, solange der Pkw auf den gleichen Halter läuft.

Beachten Sie: Die Tarifbedingungen und Annahmerichtlinien der jeweiligen Versicherung sind entscheidend. Gerade bei jungen Fahrern, Fahranfängern oder Haltern unter 25 Jahren können abweichende Regelungen gelten. Manche Versicherer verlangen zusätzlich bestimmte Voraussetzungen wie eine Mindestanzahl unfallfreier Jahre beim Erstfahrzeug.

Zweit wie Erstfahrzeugeinstufung für Alleinfahrer

Zweit- wie Erstfahrzeugeinstufung für Quads – Vorteile, Nachteile & Besonderheiten mit der VHV

Die Zweit- wie Erstfahrzeugeinstufung kann auch bei der Quadversicherung von großem Vorteil sein. Besonders interessant wird diese Einstufung für Versicherungsnehmer, die ein weiteres Fahrzeug – z. B. ein Auto – bereits bei einem Anbieter wie der VHV versichert haben. In diesem Fall besteht oft die Möglichkeit, das Quad ebenfalls in der günstigen SF-Klasse des Erstfahrzeugs einzuordnen

Vorteile:

Die Zweit- wie Erstfahrzeugeinstufung ermöglicht eine günstigere Versicherungsprämie für das Quad. Wer bereits schadenfrei fährt, profitiert durch eine verbesserte Schadenfreiheitsklasse auch beim Zweitfahrzeug. Ideal für Familien oder Einzelpersonen mit mehreren Fahrzeugen.

Nachteile:

Oft gelten bestimmte Bedingungen, wie die sogenannte Alleinfahrtregelung – das bedeutet, dass nur der Versicherungsnehmer oder bestimmte Personen das Quad fahren dürfen. Außerdem ist diese Regelung meist nur bei derselben Versicherung möglich, z. B. bei der VHV.